AGB für Berater
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Berater
Stand: 17.09.2024
1. Allgemeines
1.1. Geltungsbereich
Evgenia Vassiliadou, Lohmühle 21, 58332 Schwelm, betreibt die Plattform www.chrona.de (im Folgenden „Chrona“ genannt), auf der Berater ihre Dienstleistungen (im Folgenden „Beratungsleistungen“ genannt) Kunden anbieten können. Diese AGB regeln die Nutzung der Plattform durch Berater sowie alle Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen Chrona und den Beratern. Die vorliegenden Berater-AGBs sind eine Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kunden und gelten zusätzlich zu diesen. Abweichende Bedingungen werden nur anerkannt, wenn Chrona diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.2. Vertragssprache und Speicherung des Vertragstextes
Die Vertragssprache für alle Verträge und die gesamte Kommunikation im Rahmen der Geschäftsbeziehung ist Deutsch. Der Vertragstext wird von Chrona nicht gespeichert. Der Berater hat vor Abgabe einer Vertragserklärung die Möglichkeit, diese AGB auf der Internetseite abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern.
1.3. Beschäftigungsstatus
Die Tätigkeit bei Chrona ist freiberuflich. Der Berater ist nicht angestellt. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
2. Registrierung und steuerrechtliche Informationen
2.1. Registrierung
Zur Nutzung der Plattformdienste muss sich der Berater auf der Internetseite registrieren. Jeder Berater darf nur ein Beraterkonto anlegen. Die Registrierung und Mitgliedschaft sind kostenlos. Zur Registrierung sind nur volljährige und unbeschränkt geschäftsfähige Personen berechtigt. Alle Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Bei falschen oder irreführenden Angaben behält sich Chrona das Recht vor, das Beraterkonto zu sperren, zu beschränken oder zu löschen. Der Berater ist verpflichtet, Änderungen seiner Daten unverzüglich im Beraterkonto zu aktualisieren.
2.2. Steuerrechtliche Informationen
Der Berater ist selbst für die korrekte Versteuerung seiner Einkünfte verantwortlich. Chrona verlangt als Nachweis die Zusendung eines aktuellen Ausweises oder Reisepasses, des Gewerbescheins sowie der Steuernummer. Umsatzsteuerpflichtige Berater müssen zusätzlich eine aktuelle Bescheinigung ihres Steuerberaters oder des zuständigen Finanzamtes einreichen. Liegt diese Bescheinigung nicht vor, wird der Berater automatisch als Kleinunternehmer geführt.
Bei zusätzlichen Verwaltungsaufgaben, wie etwa Nachzahlungen von Umsatzsteuer oder Korrekturen der Abrechnungen, erhebt Chrona je nach Aufwand eine Bearbeitungsgebühr zwischen 50,00 € und 150,00 €, die im Voraus in Rechnung gestellt wird.
2.3. Vertraulichkeit und Verbot der Leistungserbringung durch Dritte
Die Rechte des Beraters aus dem Vertrag sind nicht übertragbar. Es ist dem Berater untersagt, Dritten Zugang zu seinem Beraterkonto zu gewähren oder Dritte über sein Konto Beratungsdienstleistungen erbringen zu lassen. Das Passwort ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Berater muss sicherstellen, dass sein Passwort gegen unbefugte Nutzung geschützt ist und Chrona unverzüglich über den Verdacht eines Missbrauchs informieren.
3. Beratungsleistungen und Vergütung
3.1. Telefonberatung – Preise und Vergütung
Der Berater kann nach Freischaltung seinen gewünschten Minutenpreis für die Telefonberatung (inkl. Umsatzsteuer) im Beraterbereich festlegen. Der Verdienst des Beraters entspricht 50 % des Netto-Kundenendpreises. Der Höchstpreis für Endkunden beträgt 3,99 €/Min., der Mindestpreis liegt bei 1,59 €/Min. (ausgenommen Aktionen). Der "Berater des Tages" wird für 0,98 €/Min. angeboten und erhält eine Bonuszahlung von 0,45 €/Min. Die Auszahlung bei Gratisgesprächen beträgt 0,15 €/Min. Die Auszahlung über den Mehrwertdienst (0900er Verbindung, Handy Direkt & Sofortzugang) beträgt 0,50 €/Min. netto stornofrei.
3.2. E-Mail- und Chatberatung
Für die E-Mail- und Chatberatung entspricht der Verdienst des Beraters 50 % des Netto-Kundenendpreises. Chrona erhält eine Gebühr von 50 %.
3.3. Exklusivität und Preisgestaltung
Berater, die auf mehreren Portalen tätig sind und dasselbe Profil verwenden, verpflichten sich, denselben Endkundenpreis wie bei Chrona anzubieten. Bei Zuwiderhandlungen behält sich Chrona das Recht vor, die Zusammenarbeit zu beenden. Der Status als "Exklusivberater" verpflichtet den Berater dazu, ausschließlich innerhalb der Unternehmensgruppe Chrona tätig zu sein. Exklusivberater erhalten einen zusätzlichen Exklusivbonus von 13 % und werden besonders hervorgehoben.
3.4. Onlinezeiten und Präsenz
Es wird erwartet, dass Berater eine regelmäßige Onlinepräsenz von 60 bis 80 Stunden pro Monat einhalten. Profile, die nicht aktiv sind, werden gekündigt. Gleiches gilt für unentschuldigte längere Abwesenheit. Der Berater ist verpflichtet, im „aktuellen Hinweis“ seine Verfügbarkeit für Kunden und Chrona sichtbar zu hinterlegen.
3.5. E-Mail-Beratung – Einschränkungen bei der Nutzung
Die E-Mail-Beratungsfunktion darf ausschließlich für den direkten Austausch von Beratungsleistungen zwischen Berater und Kunde genutzt werden. Es ist nicht gestattet, die E-Mail-Beratungsfunktion für Ratenzahlungen zu verwenden.
3.6 Unzulässige Handlungen und Schutz der Plattformintegrität
Es ist nicht gestattet, Viren, trojanische Pferde oder sonstige schädliche Software über Chrona.de zu verbreiten. Ebenso ist es verboten, die Dienste so zu nutzen, dass sie die Verfügbarkeit von Chrona.de für andere Nutzer beeinträchtigen. Ungebetene Anrufe, E-Mails oder Chat-Nachrichten, insbesondere das Versenden von Junk-E-Mails, Kettenbriefen oder ähnlichen Inhalten, sind verboten.
3.7 Sonderregelungen
Chrona behält sich das Recht vor, in Einzelfällen von den festgelegten Auszahlungsmodalitäten abzuweichen, sofern dies ausschließlich im Interesse und zugunsten des Beraters geschieht
3.8. Vertragsstrafen
Im Falle einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieser AGB, insbesondere in Bezug auf die Weitergabe von Kundendaten, Werbung für konkurrierende Dienste oder die Abwerbung von Kunden, behält sich Chrona das Recht vor, eine angemessene Vertragsstrafe gegen den Berater zu verhängen. Die Höhe der Vertragsstrafe wird nach billigem Ermessen durch Chrona festgelegt und kann im Streitfall gerichtlich überprüft werden. Unabhängig von der Vertragsstrafe behält sich Chrona vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
4. Verantwortlichkeit und Pflichten des Beraters
4.1. Allgemein
Der Berater ist verantwortlich für die Erstellung und Präsentation seines Angebots auf der Plattform und versichert, in dem von ihm angebotenen Bereich über ausreichende Fachkenntnisse zu verfügen.
4.2. Datenschutz und Vertraulichkeit
Der Berater verpflichtet sich, Kundendaten ausschließlich für die Beratungsleistung zu nutzen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Persönliche Daten des Beraters dürfen nicht an Kunden weitergegeben werden. Chrona behält sich vor, Beraterkonten bei Verstößen zu sperren oder zu löschen.
4.3. Pausenfunktion
Der Pausenbutton soll nur genutzt werden, wenn der Berater vorübergehend verhindert ist. Die maximale Pausenzeit beträgt 120 Minuten. Wird diese überschritten, wird der Berater automatisch ausgeloggt.
4.4. Verantwortlichkeit bei Angebotserstellung
Der Berater ist für die Präsentation seines Beratungsangebots selbst verantwortlich und verpflichtet sich, nur wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Er verpflichtet sich weiterhin, nur Angebote einzustellen, die er fachlich kompetent ausführen kann.
4.5 Sperrung und Löschung von Beraterkonten
Chrona behält sich vor, ein Beraterkonto jederzeit vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu löschen, wenn der Berater gegen die AGB oder gesetzliche Bestimmungen verstößt.
Gründe für eine Sperrung oder Löschung können unter anderem sein:
- Die absichtliche oder fahrlässige Weitergabe von Kundeninformationen an Dritte ohne Erlaubnis.
- Die Nutzung der Plattform zu Zwecken, die im Widerspruch zu den Interessen von Chrona stehen, z.B. Werbung für Konkurrenzplattformen.
- Die wiederholte Inaktivität über einen längeren Zeitraum ohne vorherige Benachrichtigung,
die Verletzung von Datenschutz- oder Sicherheitsvorschriften.
Vor der endgültigen Löschung eines Kontos wird der Berater in der Regel über den Grund der Maßnahme informiert und erhält die Möglichkeit, sich zu äußern. In schwerwiegenden Fällen kann eine sofortige Sperrung oder Löschung ohne Vorankündigung erfolgen. Berater, deren Konten gesperrt oder gelöscht wurden, verlieren den Zugriff auf ihre Profile, Inhalte und eventuelle ausstehende Beratungen. Offene Forderungen werden bis zum Zeitpunkt der Sperrung oder Löschung nach den geltenden Vergütungsregeln abgerechnet und ausgezahlt.
5. Verfügbarkeit und technische Voraussetzungen
5.1. Verfügbarkeit
Chrona übernimmt keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit der Plattform. Es kann aufgrund von Wartungsarbeiten oder technischen Problemen zu Ausfallzeiten kommen. Der Berater hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit der Plattform.
5.2. Technische Voraussetzungen
Der Berater ist verantwortlich für die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen zur Nutzung der Plattformdienste, wie beispielsweise einen stabilen Internetzugang.
6. Haftung und Vertragslaufzeit
6.1. Haftung
Chrona haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen entstehen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Chrona nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrags notwendig ist.
6.2. Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Beratervertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung durch den Berater muss mindestens in Textform erfolgen, z.B. per Post oder per E-Mail. Chrona behält sich das Recht vor, den Zugang des Beraters zur Plattform zu sperren oder zu löschen. Bis zur Löschung des Beraterkontos entstandene Vergütungsansprüche werden mit der letzten Abrechnung ausgezahlt.
6.3 Verzögerungen bei der Leistungserbringung
Sollten Verzögerungen bei der Erbringung der Beratungsleistungen durch unvorhersehbare Ereignisse eintreten, die außerhalb des Einflussbereichs von Chrona liegen, wie beispielsweise Naturkatastrophen, Streiks oder behördliche Anordnungen, ist Chrona nicht verantwortlich für diese Verzögerungen. In solchen Fällen wird die Leistungserbringung für die Dauer des unvorhersehbaren Ereignisses ausgesetzt oder verschoben, ohne dass Ansprüche seitens des Beraters geltend gemacht werden können. Chrona wird den Berater unverzüglich über solche Verzögerungen informieren, sofern dies möglich ist.
7. Schlussbestimmungen
7.1. Gerichtsstand
Ist der Berater Kaufmann, ist der ausschließliche Gerichtsstand der Sitz von Chrona.
7.2. Rechtswahl
Auf Verträge zwischen Chrona und dem Berater findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
7.3. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag in seinen übrigen Teilen verbindlich. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.